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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 8 R 101/09   

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https://dejure.org/2010,20467
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 8 R 101/09 (https://dejure.org/2010,20467)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2010 - L 8 R 101/09 (https://dejure.org/2010,20467)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - L 8 R 101/09 (https://dejure.org/2010,20467)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 8 R 101/09
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (BSG, Urteil v. 1.12.1977, 12/3/12 RK 39/74, SozR 2200 § 1127 Nr. 8; v. 4.6.1998, B 12 KR 5/97, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; v. 22.6.2005, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5; v. 24.1.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45; v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, USK 2009-25; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Erstens hat der Beigeladene zu 1) zu keinem Zeitpunkt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so dass sie in der praktischen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses keine Relevanz hatte (vgl. zu diesen Kriterium BSG, Urteil v. 11.3.2009 a.a.O., zur Frage der Delegationsbefugnis).

    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG, Urteil v. 11.3.2009, a.a.O.) Hierfür ist im vorliegenden Fall jedoch nichts ersichtlich, zumal für den Beigeladenen zu 1) über weite Strecken kaum Chancen bestanden haben dürften, neben der Tätigkeit für die Klägerin, zu deren Ausführung er zum Teil einige hunderte Kilometer von seinem eigentlichen Wohnort entfernt auf Kosten der Klägerin in einem Hotel untergebracht war und die ihn nach seinen eigenen nachvollziehbaren Angaben auch zeitlich ausfüllte, weitere Tätigkeiten von wesentlichem wirtschaftlichen Wert zu entfalten.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 8 R 101/09
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (BSG, Urteil v. 1.12.1977, 12/3/12 RK 39/74, SozR 2200 § 1127 Nr. 8; v. 4.6.1998, B 12 KR 5/97, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; v. 22.6.2005, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5; v. 24.1.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45; v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, USK 2009-25; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 28.5.2008, a.a.O.) ist maßgebliches Kriterium hierfür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - L 8 B 21/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 8 R 101/09
    Bei einem Statusfeststellungsverfahren liegt das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers in der Vermeidung der Beitragslast (vgl. Senat, Beschluss v. 14.12.2009, L 8 B 21/09 R, juris; Pietrek, in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. [2011], § 7a Rdnr. 164 m.w.N.), die hier nach übereinstimmender Beurteilung 41.000 Euro beträgt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2016 - L 8 R 595/13

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; IT-Entwickler; Abgrenzung von

    Bei Dreiecksverhältnissen - wie hier - komme es entscheidend darauf an, ob der Beteiligte im Rahmen eines bestehenden Werkverhältnisses Teilleistungen erbringe, die ihrerseits vertraglich als Werk klar abgrenzbar seien oder ob die vereinbarten Tätigkeiten vertraglich soweit präzisiert seien, dass auf dieser Grundlage die Dienstleistung ohne weitere Weisungen in eigener Verantwortung erbracht werden könne (u.a. mit Verweis auf das Urteil des Senats v. 15.12.2010, L 8 R 101/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Bei "Dreiecksverhältnissen" wie im vorliegenden Fall, in denen ein Beteiligter selbst seine Dienstleistungen im Rahmen eines zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossenen Vertrages erbringe, komme es entscheidend darauf an, ob der Beteiligte (hier der Beigeladene zu 1)) im Rahmen eines bestehenden Werkvertrages Teilleistungen erbringe, die vertraglich soweit präzisiert seien, dass auf dieser Grundlage die Dienstleistung ohne weitere Weisungen in eigener Verantwortung erbracht werden könne oder aber die vereinbarten Tätigkeiten ihrerseits vertraglich nicht als Werk klar abgegrenzt bzw. abgrenzbar seien (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2010 - L 8 R 101/09 -, in juris, - vorgelegtes - Urteil des Bayerischen LSG vom 22. März 2011 - L 5 R 148/09 - und Urteil des LSG vom 14. Februar 2012 a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Bei "Dreieckverhältnissen" wie im vorliegenden Fall, in denen ein Beteiligter selbst seine Dienstleistungen im Rahmen eines zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossenen Vertrags erbringe, komme es entscheidend darauf an, ob der Beteiligte (hier der Kläger; richtig: der Beigeladene zu 1)) Teilleistungen erbringe, die ihrerseits vertraglich nicht als Werk klar abgegrenzt bzw. abgrenzbar seien oder ob die vereinbarten Tätigkeiten vertraglich soweit präzisiert seien, dass auf dieser Grundlage die Leistung ohne weitere Weisungen in eigener Verantwortung erbracht werden könne (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2010 - L 8 R 101/09 -, in juris, Urteil des Bayrischen LSG vom 22. März 2011 - L 5 R 148/09 -, nicht veröffentlicht und Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 -).
  • SG Duisburg, 24.05.2012 - S 10 R 329/10

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis als Voraussetzung für die

    Ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt richtet sich jedoch nicht allein nach der von den Vertragspartnern getroffenen Vergütungsregelung und dem darin zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien, die Tätigkeit hinsichtlich der Vergütung und der Abführung von Sozialversicherungsabgaben als selbständige behandeln zu wollen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 15.12.2010, L 8 R 101/09: abhängige Beschäftigung trotz Vereinbarung einer Stundenvergütung in Höhe von 90, 00 DM zuzüglich Mehrwertsteuer).
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